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LSG Bayern Urteil v. - L 10 AL 85/21

Streitig ist das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Alg) für die Zeit vom 24.12.2019 bis 08.09.2020 im Hinblick auf die Gewährung einer Entlassungsentschädigung.

Fundstelle(n):
DAAAJ-63954

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