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Wirtschaftsförderung | Strompreiskompensation für energieintensive Industrie (BMWK)
Die neue Förderrichtlinie zur
Strompreiskompensation für die energieintensive Industrie ist am
im
Bundesanzeiger erschienen (BAnz AT
B2)
und am
in Kraft getreten. Damit wird der zweite Teil des Strompreispakets der
Bundesregierung von umgesetzt. Die Deutsche Emissionshandelsstelle
(DEHSt) beim Umweltbundesamt startet Anfang April 2024 als zuständige
Vollzugsbehörde mit dem diesjährigen Antragsverfahren.
Hierzu führt die Bundesregierung weiter aus:
Die Strompreiskompensation entlastet das Produzierende Gewerbe und insbesondere die energieintensive Industrie. Von der Strompreiskompensation profitieren aktuell rund 340 stromintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Diese werden durch die Strompreiskomp...