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FG Köln Urteil v. - 2 K 129/20

Gesetze: DSGVO Art. 15 Abs. 1; BGB § 242

Verfahren

Kein Rechtsschutzbedürfnis bei einer rechtsmissbräuchlich erhobenen Klage auf Datenauskunft

Leitsatz

Es fehlt an einem Rechtsschutzbedürfnis, wenn eine Klage nach Würdigung der Gesamtumstände rechtsmissbräuchlichen Zwecken dient, weil der Kläger einen „persönlichen Rachefeldzug” gegen die Finanzverwaltung führt und im Wege eines geltend gemachten Auskunftsverlangens versucht, sich Zugang zu Verwaltungsvorgängen zu verschaffen, um anschließend Beschäftigte der Verwaltung und Justiz unter namentlicher Nennung öffentlich zu diskreditieren und in diesem Zusammenhang verfahrensverzögernde Anträge zu stellen.

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Fundstelle(n):
TAAAJ-63898

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