Zur Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei Entfernung von 30 km zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Leitsatz
Eine doppelte Haushaltsführung ist nicht gegeben, wenn Ort des eigenen Hausstands und der Beschäftigungsort des Steuerpflichtigen
nicht auseinanderfallen. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn der Steuerpflichtige seine Arbeitsstätte täglich aufsuchen
kann, wovon bei üblichen Wegezeiten von etwa einer Stunde auszugehen ist (hier: Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Hauptwohnung
ca. 30 km; Pkw-Fahrtzeit im Berufsverkehr von 50 bis 55 Minuten).
Fundstelle(n): DStRE 2024 S. 1422 Nr. 23 GStB 2024 S. 290 Nr. 8 JAAAJ-63897
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.