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FG Münster Urteil v. - 1 K 1448/22 E

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5

Einkünfteermittlung

Zur Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei Entfernung von 30 km zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Leitsatz

Eine doppelte Haushaltsführung ist nicht gegeben, wenn Ort des eigenen Hausstands und der Beschäftigungsort des Steuerpflichtigen nicht auseinanderfallen. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn der Steuerpflichtige seine Arbeitsstätte täglich aufsuchen kann, wovon bei üblichen Wegezeiten von etwa einer Stunde auszugehen ist (hier: Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Hauptwohnung ca. 30 km; Pkw-Fahrtzeit im Berufsverkehr von 50 bis 55 Minuten).

Fundstelle(n):
GStB 2024 S. 290 Nr. 8
JAAAJ-63897

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