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BFH Urteil v. - II R 37/91 BStBl 1995 II S. 93

Gesetze: AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2BewG 1965 § 22 Abs. 1

Nachträgliche Änderung des einem Wertfortschreibungsbescheid vorangegangenen Einheitswertbescheides als rückwirkendes Ereignis, wenn durch die Änderung die für die Wertfortschreibung erforderlichen Wertgrenzen nicht mehr erreicht werden

Leitsatz

Wird der einem Wertfortschreibungsbescheid vorangegangene Einheitswertbescheid nachträglich geändert und werden hierdurch die für die Wertfortschreibung auf einen späteren Stichtag nach § 22 Abs. 1 BewG erforderlichen Wertgrenzen nicht mehr erreicht, ist der Wertfortschreibungsbescheid nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 aufzuheben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 93
BFH/NV 1995 S. 18 Nr. 3
QAAAA-95448

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