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BFH Urteil v. - V B 52/94 BStBl 1995 II S. 913

Gesetze: UStG 1980 § 4 Nr. 21 Buchst. b

Eine Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG wirkt auch auf die angegebenen Zeiträume vor Antragstellung zurück

Leitsatz

Eine Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG schafft im Rahmen des verfahrensrechtlich Zulässigen für den in ihr angegebenen Zeitraum auch rückwirkend die Voraussetzungen für die Beurteilung der Leistungen als steuerfrei.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 913
BFH/NV 1995 S. 744 Nr. 8
MAAAA-95445

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