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Schwerpunkt | E-Rechnungen

Alle wichtigen Fachinformationen zu E-Rechnungen auf einen Blick

Unternehmen sind bereits seit dem verpflichtet, alle Rechnungen an öffentliche Auftraggeber des Bundes als elektronische Rechnung zu übermitteln.

Im Bereich B2B werden E-Rechnungen ab künftig verpflichtend sein, allerdings gelten hier Übergangsfristen für die Zeit bis 2028.

Gemäß der EU-Richtlinie 2014/55 sind E-Rechnungen solche Rechnungen, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Eine E-Rechnung muss folglich alle relevanten Daten in einem strukturierten Format bereitstellen und den Anforderungen der EU Richtlinie entsprechen. Dies ist der Fall bei der XRechnung oder dem ZUGFeRD-Format.

Nachrichten und Beiträge zum Schwerpunkt | E-Rechnungen

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Die E-Rechnung bei Wohnungseigentümergemeinschaften und ihren Verwaltern

Seit dem 1.1.2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Eine Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung für an andere Unternehmer erbrachte Leistungen besteht demgegenüber erst ab 2027 bzw. 2028. Wohnungseigentümergemeinschaften sind grundsätzlich als Unternehmer im Sinne des UStG anzusehen, deren Leistungen an die Eigentümer aber nach § 4 Nr. 13 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind (Abschn. 4.13.1 Abs. 2 UStAE). Damit sind Wohnungseigentümergemeinschaften von der E-Rechnungspflicht nur betroffen, wenn sie steuerpflichtige Leistungen erbringen oder auf die Anwendung der Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 13 UStG bzw. die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG verzichten. Davon zu unterscheiden sind wiederum die umsatzsteuerpflichtigen Leistungen der Verwalter an die Wohnungseigentümergemeinschaften.

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Die E-Rechnung: Vorsteuerabzug, Aufbewahrungsfristen und Betriebsprüfung

Erläuterungen und Hinweise zum finalen BMF-Schreiben vom 15.10.2024 (Teil 4)

Ab dem 1.1.2025 ist der Empfang und die Verarbeitung einer E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr zu ermöglichen. Grundsätzlich gilt hier ebenfalls die Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen. Jedoch hat der Gesetzgeber Übergangsregelungen bis 2027 vorgesehen. Trotz dieser Übergangsregelungen stellen sich auch bereits jetzt viele praktische Fragen. Wie funktioniert der Vorsteuerabzug, was passiert bei Nichtannahme einer E-Rechnung und was gilt es bei Betriebsprüfungen zu beachten.

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BMF-Schreiben zur elektronischen Rechnung

Zum 1.1.2025 erfolgte die verpflichtende Einführung der E-Rechnung in Deutschland. Das BMF hat dazu am 15.10.2024 ein finales Schreiben zur Rechnungstellung gem. § 14 UStG veröffentlicht. Kurz darauf einigte sich der EU-Rat am 5.11.2024 mit der ViDA-Initiative auf eine Reform der Mehrwertsteuer in der EU. Diese sieht u. a. vor, dass Unternehmen grenzüberschreitende Rechnungen innerhalb von zehn Tagen nach Leistungserbringung ausstellen und elektronisch an die Finanzverwaltung melden müssen. Die erfolgreiche Umstellung auf die E-Rechnung erfordert nicht nur technische Anpassungen, sondern auch optimierte interne Rechnungsbearbeitungsprozesse. Dabei sollten Unternehmen die ViDA-Vorgaben bereits jetzt einplanen. Besonders für die Bau- und Immobilienbranche, die häufig mit spezifischen Herausforderungen in der Rechnungstellung konfrontiert ist, kann die Umstellung auf die E-Rechnung Schwierigkeiten mit sich bringen.

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Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025

BMF, Schreiben v. 15.10.2024 - III C 2 – S 7287-a/23/10001 :007

Mit dem BMF, Schreiben v. 15.10.2024 nimmt das BMF zu diversen Fragestellungen der obligatorischen elektronischen Rechnung ab dem 1.1.2025 Stellung und passt den UStAE entsprechend an. Zuvor hatte das BMF mit Datum vom 13.6.2024 den Entwurf eines BMF-Schreibens veröffentlicht, über den wir bereits berichtet haben (Timm, USt dd 12/2024 S. 15).Gehm, Probleme mit E-Rechnungen bzw. E-Gutschriften ab 1.1.2025, USt direkt digital 3/2025 S. 17Prätzler, Elektronische Rechnungen ab dem 1.1.2025, StuB 23/2024 S. 895In diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten Aussagen des BMF-Schreibens zusammen.

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Die E-Rechnung – von der Pflicht zur Kür

Obwohl im Detail noch unklar ist, wie das nach der ViDA-Initiative der EU-Kommission vorgesehene elektronische Meldesystem aussehen wird, verpflichtet der deutsche Gesetzgeber durch die Neufassung des § 14 UStG mit dem Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) im Inland ansässige Unternehmer bei Leistungen an andere Unternehmer eine E-Rechnung zu stellen. Unternehmen und ihre Berater sollten sich daher schnellstmöglich auf die E-Rechnung vorbereiten, da vor allem größere Kunden oder Lieferanten darauf drängen könnten, bereits deutlich vor der gesetzlichen Übergangsfrist, auf die E-Rechnung überzugehen.

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Praxishinweise zur Umsetzung der E-Rechnung

Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr steht kurz bevor, sodass Papier- oder PDF-Rechnungen alsbald der Vergangenheit angehören werden. Die E-Rechnung ist zukünftig damit zwingend als standardisiertes Datenformat, basierend auf der Norm EN 16931, auszustellen, zu übermitteln und zu empfangen. EDI-Rechnungen oder hybride Rechnungsformate (z. B. ZUGFeRD) werden nach dem Wachstumschancengesetz jedoch weiterhin zulässig bleiben, sofern diese mit der Norm EN 16931 kompatibel sind.

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Die E-Rechnung kommt

Mit dem Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) wurde die Einführung der obligatorischen E-Rechnung in Deutschland beschlossen. Die Neufassung des § 14 UStG sieht demnach im Kern vor, dass für im Inland steuerpflichtige Umsätze zwischen inländischen Unternehmen grundsätzlich spätestens ab dem 1.1.2027 elektronische Rechnungen verwendet werden müssen, u. a. auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger.

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BMF gibt Vorabhinweise zur e-Rechnung (DStV)

Mit dem Wachstumschancengesetz werden die Regelungen zur Einführung der elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze im UStG verankert. Das BMF hat bereits vor Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens erste Hinweise dazu verlautbaren lassen, ob die bereits bekannten Formate XRechnung und ZUGFeRD die Anforderungen an eine elektronische Rechnung erfüllen. Hierauf macht der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) aktuell aufmerksam.

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Teil II: Einführung der E-Rechnung in Deutschland und anderen EU-Staaten

Vergleich von Sondermaßnahmen in Abweichung zur MwStSystRL gem. Art. 395 MwStSystRL

Vor dem Hintergrund neuer legislativer Vorhaben auf EU-Ebene (sog. „ViDA“-Vorschläge der EU-Kommission) hat die Bundesregierung nun im Rahmen eines „Jahressteuergesetzes 2023“ Vorschläge zur Einführung von obligatorischen elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) im B2B-Bereich vorgelegt. Diese Vorschläge können bereits zum 1.1.2025 zur praktischen Realität für den umsatzsteuerlichen Unternehmer in Deutschland werden. Der folgende zweite Beitragsteil (Teil 1 in der USt direkt digital 18 S. 17) wirft einen detaillierten Blick auf die diesbezüglichen Vorhaben im „Jahressteuergesetz 2023“ in Deutschland und weitere EU-Mitgliedstaaten, in denen die elektronische Rechnung schon Realität ist oder ebenfalls eingeführt werden soll.Eckert, Neue gesetzliche Regelungen zur Umsatzsteuer 2023/2024/2025, BBK 7/2024 S. 298NWB-Nachricht v. 23.10.2023, Gesetzgebung | Bundesrat äußert sich zum WachstumschancengesetzNWB-Nachricht v. 10.10.2023, Gesetzgebung | BMF gibt Vorabhinweise zur e-Rechnung (DStV)

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Teil I: Einführung der E-Rechnung in Deutschland und anderen EU-Staaten

Vergleich von Sondermaßnahmen in Abweichung zur MwStSystRL gem. Art. 395 MwStSystRL

Vor dem Hintergrund neuer legislativer Vorhaben auf EU-Ebene (sog. „ViDA“-Vorschläge der EU-Kommission) hat die Bundesregierung nun im Rahmen eines „Jahressteuergesetzes 2023“ Vorschläge zur Einführung von obligatorischen elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) im B2B-Bereich vorgelegt. Diese Vorschläge können bereits zum 1.1.2025 zur praktischen Realität für den umsatzsteuerlichen Unternehmer in Deutschland werden. Der folgende zweigeteilte Beitrag beleuchtet daher in dieser und der nächsten Ausgabe die geplante Neuregelung in Deutschland, auch im Kontext der MwStSystRL, und wirft einen begleitenden Blick auf weitere EU-Mitgliedstaaten, in denen die elektronische Rechnung schon Realität ist oder ebenfalls eingeführt werden soll.NWB-Nachricht v. 10.10.2023, Gesetzgebung | BMF gibt Vorabhinweise zur e-Rechnung (DStV)