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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 2 AS 328/18

Gesetze: SGB II § 22 Abs. 1 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die vom Grundsicherungsträger für das Jahr 2015 ermittelten angemessenen Unterkunftskosten in der Stadt Halle (Saale) beruhen für einen Dreipersonenhaushalt auf einem schlüssigen Konzept.

2. Die für die Stichprobe erhobenen Mietwerte sind nach dem durchgeführten Gewichtungsverfahren zwischen Mietverhältnissen mit institutionellen (Groß-)Vermietern und solchen mit privaten (Klein-)Vermietern entsprechend ihrem tatsächlichen Anteil am Mietmarkt repräsentativ für den Wohnungsmarkt der Stadt Halle (Saale).

Fundstelle(n):
YAAAJ-63626

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