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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 15 U 549/20

Die Beteiligten streiten um die Anerkennung einer Berufskrankheit Nummer 4301 - Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen - (einschließlich Rhinopathie), und einer Berufskrankheit Nummer 4302 - durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen - der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV), im Folgenden: BK 4301/4302.

Fundstelle(n):
AAAAJ-63608

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