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WEG-Recht | Zulässigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer zur Änderung der Kostentragung für Erhaltungsmaßnahmen (BGH)
Der BGH hat in zwei Verfahren über
die Voraussetzungen entschieden, unter denen die Wohnungseigentümer für
Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum eine von der bisherigen
Kostenverteilung abweichende Kostentragung zulasten einzelner
Wohnungseigentümer beschließen können (
und V ZR 87/23).
I. Verfahren V ZR 81/23
Sachverhalt: Der Kläger ist Mitglied der beklagten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und Teileigentümer von vier sog. Doppelparkern. Aufgrund eines Defekts der (im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden) Hebeanlage kann in den Doppelparkern nur jeweils ein Fahrzeug abgestellt werden. Im Juni 2021 beschlossen die Wohnungseigentümer eine Änderung der Kostenverteilung, nach der die Kosten für eine Sanierung und Reparatu...