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FG Baden-Württemberg  v. - 6 K 200/19

Gesetze: GewStG § 9 Nr. 1 S. 2

Erweiterte Kürzung

Haftungsübernahme durch eine Komplementär-GmbH als kürzungsschädliche Nebentätigkeit

Leitsatz

1. Eine Komplementär-GmbH übt mit der Übernahme der Haftung für eine KG eine Nebentätigkeit aus, die auch bei Bezug einer nur geringen Haftungsvergütung die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ausschließt.

2. Eine allgemeine Geringfügigkeitsgrenze kommt aufgrund des dem Gesetzeswortlaut zu entnehmenden strengen Ausschließlichkeitsgebots nicht in Betracht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
LAAAJ-63477

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