Lohnsteuerbefreiung für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen in
anderen konzernzugehörigen Unternehmen
Leitsatz
Das für die Gewährung des Lohnsteuerfreibetrags für vergünstigte Mitarbeiterkapitalbeteiligungen geltende Gleichbehandlungsgebot
wird durch den abstrakten Ausschluss von in dem arbeitgebenden Unternehmen tatsächlich nicht beschäftigten Mitarbeitergruppen
nicht verletzt.
Das Gleichbehandlungsgebot gilt auch bei einem einheitlich für alle konzernverbundenen Unternehmen eingerichteten Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
nur für das jeweilige arbeitgebende Unternehmen und nicht für nicht die Beschäftigten der übrigen Konzernunternehmen.
Fundstelle(n): GAAAJ-63444
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