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BFH Urteil v. - VI R 32/95 BStBl 1995 II S. 841

Gesetze: EStG § 2 Abs. 7EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1EStG § 25 Abs. 1EStG § 36 Abs. 1

Bei doppelter Haushaltsführung in einer Eigentumswohnung können als Unterkunftskosten höchstens die Aufwendungen anerkannt werden, die im Falle der Anmietung einer Wohnung entstanden wären (fiktive Mietkosten)

Leitsatz

Wohnt der Arbeitnehmer bei einer doppelten Haushaltsführung am Beschäftigungsort in einer eigenen Eigentumswohnung, deren Nutzungswert nicht zu versteuern ist, so sind die Aufwendungen dafür im jeweiligen Veranlagungszeitraum nur insoweit notwendig i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG, als sie die üblichen Kosten nicht übersteigen, die im Falle der Anmietung einer Wohnung im jeweiligen Veranlagungszeitraum entstanden wären (fiktive Mietkosten).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 841
FAAAA-95417

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