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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 7 K 1029/21

Gesetze: EStG § 17; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 24 Nr. 1a; EStG § 24 Nr. 2

Einkommensteuerpflicht der entgeltlichen Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs an GmbH-Anteilen

Leitsatz

Die Zahlung für die Ablösung eines im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich bestellten Vorbehaltsnießbrauchs am Gewinnbezugsrecht aus GmbH-Geschäftsanteilen ist weder eine nicht steuerbare Vermögensumschichtung noch stellt sie nachträgliche Einkünfte gemäß § 24 Nr. 2 i.V.m § 17 EStG dar.

Die Ablösezahlung für ein solches Nießbrauchsrecht ist als Entschädigung für entgangene Einnahmen zu qualifizieren und vom Nießbrauchsberechtigten gemäß §§ 24 Nr. 1a i.V.m. 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu versteuern.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2024 S. 6 Nr. 21
DStRE 2024 S. 792 Nr. 13
ErbBstg 2024 S. 176 Nr. 8
XAAAJ-63434

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