Einkommensteuerpflicht der entgeltlichen Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs an GmbH-Anteilen
Leitsatz
Die Zahlung für die Ablösung eines im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich bestellten Vorbehaltsnießbrauchs am
Gewinnbezugsrecht aus GmbH-Geschäftsanteilen ist weder eine nicht steuerbare Vermögensumschichtung noch stellt sie nachträgliche
Einkünfte gemäß § 24 Nr. 2 i.V.m § 17 EStG dar.
Die Ablösezahlung für ein solches Nießbrauchsrecht ist als Entschädigung für entgangene Einnahmen zu qualifizieren und vom
Nießbrauchsberechtigten gemäß §§ 24 Nr. 1a i.V.m. 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu versteuern.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2024 S. 6 Nr. 21 DStRE 2024 S. 792 Nr. 13 ErbBstg 2024 S. 176 Nr. 8 XAAAJ-63434
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