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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 14 K 1546/22 G

Gesetze: GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2; EStG § 15 Abs. 2

Grundstückshandel bei städtebaulichem Veräußerungszwang

Leitsatz

  1. Die Veräußerung einer Teilfläche eines von einer Immobilien-Projektgesellschaft zwecks Bebauung und Vermietung erworbenen Grundstücks erfüllt ungeachtet der darauf gerichteten Verpflichtung aufgrund eines städtebaulichen Vertrags die Tatbestandsmerkmale eines für die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages schädlichen gewerblichen Grundstückshandels, wenn die Teilfläche bereits in unbedingter Veräußerungsabsicht erworben wurde und durch die nachfolgenden, den Grundstückswert erheblich steigernden Abbruch- und Erschließungsarbeiten ein Objekt anderer Marktgängigkeit geschaffen wird.

  2. Die Veräußerung der Teilfläche kann nicht als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und- nutzung angesehen werden, wenn angesichts des Umfangs der vorbereitenden Aktivitäten und der Höhe des erzielten Veräußerungspreises die quantitativen Kriterien der „Geringfügigkeit” und der „völlig untergeordneten Bedeutung” einer kürzungsunschädlichen Nebentätigkeit nicht erfüllt sind.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2024 S. 9 Nr. 39
DStRE 2024 S. 1298 Nr. 21
IAAAJ-63426

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