Grundstückshandel bei städtebaulichem
Veräußerungszwang
Leitsatz
Die Veräußerung einer Teilfläche eines von einer Immobilien-Projektgesellschaft zwecks Bebauung und Vermietung erworbenen
Grundstücks erfüllt ungeachtet der darauf gerichteten Verpflichtung aufgrund eines städtebaulichen Vertrags die Tatbestandsmerkmale
eines für die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages schädlichen gewerblichen Grundstückshandels, wenn die Teilfläche bereits
in unbedingter Veräußerungsabsicht erworben wurde und durch die nachfolgenden, den Grundstückswert erheblich steigernden Abbruch-
und Erschließungsarbeiten ein Objekt anderer Marktgängigkeit geschaffen wird.
Die Veräußerung der Teilfläche kann nicht als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen
Grundstücksverwaltung und- nutzung angesehen werden, wenn angesichts des Umfangs der vorbereitenden Aktivitäten und der Höhe
des erzielten Veräußerungspreises die quantitativen Kriterien der „Geringfügigkeit” und der „völlig untergeordneten Bedeutung”
einer kürzungsunschädlichen Nebentätigkeit nicht erfüllt sind.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2024 S. 9 Nr. 39 DStRE 2024 S. 1298 Nr. 21 IAAAJ-63426
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