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BFH Urteil v. - IX R 38/93 BStBl 1995 II S. 835

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1EStG § 21 Abs. 1AO 1977 § 237 Abs. 1

Aussetzungszinsen für Grunderwerbsteuer als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Leitsatz

Aussetzungszinsen sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abziehbar, wenn der von der Vollziehung ausgesetzte Steuerbescheid Grunderwerbsteuer betrifft, die zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines zur Erzielung von Mieteinkünften dienenden Gebäudes gehört.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 835
BFH/NV 1995 S. 91 Nr. 12
RAAAA-95413

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