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Umsatzsteuer | Besteuerung eines Leistungsbündels aus kombinierter Sportschwimmbad- und Saunanutzung (FG)
Ein Leistungsbündel aus Sportschwimmbad und Sauna kann sich aus Sicht eines Durchschnittsverbrauchers als eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung darstellen. Dies hat zur Folge, dass das Leistungsbündel umsatzsteuerlich einheitlich zu behandeln ist und nicht dem ermäßigten Steuersatz für die unmittelbar mit dem Betrieb von Schwimmbädern im Zusammenhang stehenden Umsätze nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 Satz 1 UStG unterliegt (; rechtskräftig).
Hintergrund: Umsatzsteuerrechtlich ist in der Regel jede Lieferung oder Dienstleistung als eigene, selbständige Leistung zu betrachten. Bei einem Bündel aus Einzelleistungen ist im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aus Sicht eines Durchschnittsverbrauchers zu bestimmen, ob zwei oder mehr getrennte Umsätze vo...BStBl II 2019, 293BStBl II 2013, 352