Darlehen; Dritter; Gewerbesteuerbefreiung; Zinsen; Zinsertrag
Rechtsfrage
Sind Zinserträge einer Einrichtung zur Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen i.S. von § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG aus Darlehensgewährung gegenüber Dritten gewerbesteuerpflichtig, weil sie aus Leistungen gegenüber Dritten und nicht unmittelbar gegenüber Pflegepatienten erfolgen? Kommt es für eine Gewerbesteuerbefreiung dieser Zinserträge darauf an, ob diese Darlehen zum Zweck geleistet wurden, die bestehenden Versorgungsstrukturen bei der Behandlung kranker und pflegebedürftiger Personen zu verbessern bzw. zu gewährleisten?
Gesetze: GewStG § 3 Nr 20 Buchst d
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.03.2024): EFG 2024, 317 , Nichtzulassungsbeschwerde
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
TAAAJ-63350