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Gemeinnützigkeit | Höchstgrenze für Mitgliedsbeiträge wird erhöht (FinMin)
Bund und Länder haben sich auf die Anhebung der Höchstgrenze für Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Vereine von 1.023 € je Mitglied und Jahr auf 1.440 € geeinigt. Hierauf macht das Finanzministerium Baden-Württemberg aufmerksam.
Hintergrund: Gemeinnützige Vereine müssen mit ihrer Vereinstätigkeit die Allgemeinheit fördern. Zum Beispiel durch Sportangebote. Deshalb gibt es für Mitgliedsbeiträge eine Höchstgrenze, damit ein gemeinnütziger Verein für möglichst viele Menschen zugänglich ist.
Der AEAO zu § 52 sieht in diesem Zusammenhang bisher folgende Regelung vor: Ein Verein, dessen Tätigkeit in erster Linie seinen Mitgliedern zugutekommt (insbesondere Sportvereine und Vereine, die in § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 23 AO genannte Freizeitbetätigungen fördern), fördert nicht die Allgemeinheit, wenn er den Kreis ...