Der Rückforderungsanspruch des Finanzamts auf
Vorsteuerbeträge, die aufgrund von Umsatzsteuer-Voranmeldungen ausgezahlt
werden und sich nach dem Jahresbescheid als nicht gerechtfertigt erweisen,
ergibt sich insbesondere bei Leistung an Dritte (z. B. Zessionar) aus
§ 37 Abs. 2
AO
Leitsatz
1. Der Senat hält an seiner
Rechtsprechung fest, daß sich der Rückforderungsanspruch des FA auf
Vorsteuerbeträge (negative Umsatzsteuer), die aufgrund von
Umsatzsteuervoranmeldungen ausgezahlt worden sind und sich nach dem
nachfolgenden Jahressteuerbescheid als nicht gerechtfertigt erweisen, -
insbesondere bei Leistung an Dritte (z. B. Zessionar) - aus
§ 37 Abs. 2
AO 1977 ergibt.
2. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob
im Falle der Verpfändung von negativen Umsatzsteuervorauszahlungen der
Rückforderungsanspruch des FA gemäß Ziffer 1 gegenüber dem
Pfandgläubiger besteht.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 817 BFH/NV 1994 S. 53 Nr. 8 MAAAA-95406
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