Die Haftung des Gesellschafters einer GbR für Steuerschulden der Gesellschaft erfordert seine Mitwirkung an der Gestaltung, die den Steuertatbestand ausgelöst hat
Leitsatz
Die Haftung des Gesellschafters einer GbR für Steuerschulden der Gesellschaft erfordert eine Mitwirkung des Gesellschafters an der Gestaltung, die den Steuertatbestand ausgelöst hat. War der Gesellschafter an rechtsgeschäftlichem Handeln der Gesellschaft, das steuerliche Folgen nach sich zieht, beteiligt, haftet er auch der Finanzbehörde gegenüber für die sich hieraus ergebende Steuerschuld.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 817 BFH/NV 1996 S. 71 Nr. 1 CAAAA-95405
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