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Verfahrensrecht | Unzulässigkeit einer Leistungsklage mangels Rechtsschutzbedürfnisses (BFH)
Eine Leistungsklage auf Zahlung eines Erstattungsbetrags nach einer Aufrechnung ist unzulässig, wenn sie erhoben wurde, bevor ein bestandskräftiger Abrechnungsbescheid in Höhe des begehrten Zahlungsanspruchs vorliegt (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der A GmbH. Der A GmbH stand ein Erstattungsanspruch nach dem Luftverkehrsteuergesetz zu. Gleichzeitig schuldete sie Luftverkehrsteuern. Das HZA teilte dem Kläger mit, dass nach Aufrechnung der Forderung ein Erstattungsanspruch besteht. Der Kläger ging hingegen von der Unwirksamkeit der Aufrechnung aus und erhob Leistungsklage.
Der Kläger wurde von Seiten des FG auf Zulässigkeitsbedenken und den Weg der Anfechtungskl...