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Niedersächsisches FG Urteil v. - 3 K 11195/21

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4; EStG § 12 Nr. 1

Berücksichtigung von Aufwendungen eines Mode-Bloggers für Kleidungsstücke und Accessoires als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb

Leitsatz

Aufwendungen einer Mode-Influencerin/Mode-Bloggerin für die Anschaffung von bürgerlicher Kleidung und Mode-Accessoires sind - unabhängig vom betrieblichen Nutzungsumfang - nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE::2023:1113.3K11195.21.00

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2024 S. 6 Nr. 38
DStRE 2024 S. 1153 Nr. 19
NJW 2024 S. 9 Nr. 22
VAAAJ-63277

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