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Einkommensteuer | Steuerabzug für das Honorar ausländischer Künstler (BFH)
Führen ausländische professionelle
Musik- oder Theaterensembles im Inland Konzerte, Opern, Operetten oder Musicals
auf, die auf kommerziellen Erfolg ausgerichtet sind, kann die das Honorar
schuldende Konzertdirektion im Rahmen des Steuerabzugs bei beschränkter
Steuerpflicht nach
§ 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht allein
mit der Behauptung von Einbehalt und Abführung der Steuer absehen, den
Ensembles fehle es an der Gewinnerzielungsansicht, weil sie ohne staatliche
Zuschüsse (Subventionen) nicht tätig werden könnten (Abgrenzung zum
Senatsurteil v. - I R 14/01, BFHE 197, 287,
BStBl II 2002, 861 und dem
Senatsbeschluss v. - I B 91/09,
BFH/NV 2010, 878:
; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Die Einkünfte ausländischer Künstler für Auftritte im Inland unter...