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Einkommensteuer | Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags I (BFH)
Der Bezug eines Nutzungsersatzes im
Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach
Widerruf (vor Anwendbarkeit des
§ 357a Abs.
3 Satz 1 BGB a.F.; jetzt
§ 357b BGB)
begründet keinen steuerbaren Kapitalertrag, da er nicht auf einer
erwerbsgerichteten Tätigkeit beruht und mithin nicht innerhalb der steuerbaren
Erwerbssphäre erzielt wird (; veröffentlicht am
)
Sachverhalt: Die Kläger nahmen im Jahr 2007 zwei Darlehen auf. Ein Darlehen diente der Finanzierung einer vermieteten Wohnung und das andere Darlehen der Anschaffung einer selbstgenutzten Wohnung.
Nach Widerruf der beiden Darlehensverträge aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung im Jahr 2014 und Abschluss diesbezüglicher Zivilrechtsstreitigkeiten erhielten die ...