Erstattungsanspruch; Freistellung; Kapitalertragsteuer; Kapitalverkehrsfreiheit; Verzinsung; Zwischenschaltung
Rechtsfrage
Freistellungs- und Erstattungsanspruch einer Zwischenholding und Verzinsung von Kapitalertragsteuer
1. Widerspricht eine isolierte Betrachtung des § 32 Abs. 5 KStG dem Sinn und Zweck der Missbrauchsprüfung (Verhinderung des steuerbegünstigten Verschiebens von Kapital in "leere" zwischengeschaltete Gesellschaften) und schränkt den Anwendungsbereichs des § 50d Abs. 3 EStG in unzutreffender Weise ein?
2. Kann die Regelung des § 233a Abs. 1 AO auf andere Abzugsteuern wie die Kapitalertragsteuer ausgeweitet werden?
3. Beginnt der Zinslauf vier Monate und zehn Arbeitstage nach Stellung des Erstattungsantrags (in entsprechender Anwendung der vom , BFHE 267, 90 für den Bereich der Energiesteuerentlastung herausgearbeiteten Grundsätze)?
Gesetze: EStG § 50d Abs 3, KStG § 32 Abs 5 S 2 Nr 4, AEUV Art 63, AO § 233a
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.03.2024):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
MAAAJ-63202