Betriebseinnahme; Freiberufler; Steuerbefreiung
Rechtsfrage
1. Ist die Zahlung einer Billigkeitsleistung in Form einer "Corona-Überbrückungshilfe" u.a. für Angehörige der Freien Berufe in NRW, die infolge der Corona-Krise erhebliche Umsatzausfälle erlitten haben, um damit Ausgaben der privaten Lebensführung decken zu können, als steuerpflichtige Betriebseinnahmen zu erfassen?
2. Sind auf "Corona-Überbrückungshilfen" die Regelungen zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 2d und Nr. 11 EStG anzuwenden, wenn von steuerpflichtigen Betriebseinnahme auszugehen ist?
Gesetze: EStG § 18, EStG § 8 Abs 1, EStG § 3 Nr 2d, EStG § 3 Nr 11
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.03.2024):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
ZAAAJ-63199