Energiesteuer; Steuerentlastung; Stromerzeugung
Rechtsfrage
Energiesteuerentlastung für Motorenprüfstände:
Handelt es sich bei Strom, der innerhalb einer Wirbelstrombremse erzeugt und zur Erzeugung eines elektrischen Magnetfeldes innerhalb der Wirbelstrombremse verwendet wird, um Strom der Position 2716 und somit um einen Steuergegenstand nach § 1 Abs. 1 Satz 1 StromStG beziehungsweise Art. 2 Abs. 2 EGRL 96/2003?
Kann für diese Motorenprüfstände damit eine Energiesteuerentlastung nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 und § 49 Abs. 3 EnergieStG gewährt werden?
Gesetze: EnergieStG § 49 Abs 1 Nr 2, EnergieStG § 49 Abs 3, StromStG § 1 Abs 1, EGRL 96/2003 Art 2 Abs 2, EGRL 96/2003 Art 14 Abs 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.03.2024): VE
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
VAAAJ-63196