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BFH  - VII R 31/23 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: StromStG § 9 Abs 1 Nr 1, StromStG § 2 Nr 7, StromStV § 1b Abs 2

Rechtsfrage

Stromsteuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Stromsteuergesetz (StromStG):

1. Handelt es sich bei Schwarzlauge (Ablauge der Zellstoffherstellung) um einen erneuerbaren Energieträger im Sinne des § 2 Nr. 7 StromStG - auch schon vor Inkrafttreten des § 1b Abs. 2 Satz 4 Stromsteuer-Durchführungsverordnung?

2. Wie ist der Begriff der Entnahme aus einem "ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern gespeisten Netz" auszulegen?

Erneuerbare Energieträger; Steuerbefreiung; Stromerzeugung; Stromnetz; Stromsteuer

Fundstelle(n):
BAAAJ-63194

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