Kein Übernahmegewinn, sondern Annahme einer Einlage in Höhe der Differenz zwischen fortzuführendem Buchwert und fehlendem oder niedrigerem Erwerbspreis bei privat veranlaßter unentgeltlicher oder teilentgeltlicher Übertragung eines Kommanditanteils unter dem Buchwert des Anteils
Leitsatz
Liegt der ,,Kaufpreis'' für einen Kommanditanteil unter dem Buchwert des Anteils, so entsteht beim Erwerber jedenfalls dann kein Übernahmegewinn in Höhe der Differenz zwischen dem fortzuführenden Buchwert und dem fehlenden oder niedrigeren Erwerbspreis, wenn von einem unentgeltlichen oder teilentgeltlichen Erwerb aus privaten Gründen auszugehen ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 770 BFH/NV 1995 S. 82 Nr. 11 AAAAA-95381
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