Beiladung von klagebefugten Feststellungbeteiligten auch dann notwendig, wenn das FA von der Durchführung des Feststellungsverfahrens hätte absehen können
Leitsatz
Die Beiladung der übrigen Feststellungsbeteiligten ist auch dann gemäß § 60 Abs. 3 FGO notwendig, wenn das FA - statt die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Bauherrengemeinschaft gesondert und einheitlich festzustellen - nach seinem Ermessen (§ 180 Abs. 2 AO 1977 i. V. m. § 1 Abs. 1 der dazu ergangenen VO) von der Durchführung des Feststellungsverfahrens für die Bauherrengemeinschaft hätte absehen können.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 763 BFH/NV 1995 S. 92 Nr. 12 JAAAA-95378
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