1. Rücklieferung von nicht abgesetzten Erzeugnissen an den Hersteller - 2. Auswirkung einer Rücklieferung auf den Kürzungsanspruch nach dem BerlinFG
Leitsatz
1. Wenn Händler das Angebot des Herstellers auf Rückkauf von noch nicht abgesetzten Erzeugnissen zum Einstandspreis annehmen und erfüllen, ist umsatzsteuerrechtlich eine Rücklieferung und keine Rückgängigmachung einer Lieferung anzunehmen. Eine Rückgängigmachung der ursprünglichen Lieferung ist auch nicht gegeben, wenn ein Preisverfall den Hersteller zum Rückkauf der Ware veranlaßt.
2. Die Rücklieferung einer Ware an den Lieferer, der sie anschließend vernichtet, führt nicht zur Rückgängigmachung von Kürzungsansprüchen nach dem BerlinFG für die ursprüngliche Lieferung dieser Gegenstände.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 756 BFH/NV 1995 S. 86 Nr. 11 PAAAA-95376
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