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BFH Urteil v. - VIII R 68/93 BStBl 1995 II S. 722

Gesetze: EStG 1985 § 17, Abs. 1, 2EStG 1985 § 22 Nr. 3EStG 1985 § 23 Abs. 1, 3 Satz 1, 4 Satz 3AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2AO 1977 § 42

Veräußerungsverlust aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung i. S. des § 17 EStG ist auch insoweit anzuerkennen, als er sich durch eine Kapitalerhöhung ergibt, die dem Zweck dient, die anschließende Veräußerung erst zu ermöglichen

Leitsatz

Nimmt ein Steuerpflichtiger an einer Kapitalerhöhung teil und veräußert er anschließend die gesamte, im Privatvermögen gehaltene wesentliche Beteiligung, ist ein dadurch erhöhter Veräußerungsverlust anzuerkennen, wenn der Steuerpflichtige eine derartige Abwicklungsmaßnahme getroffen hat, um die gesamte wesentliche Beteiligung überhaupt veräußern zu können und um seinen Ruf als Kaufmann zu wahren (Abgrenzung zum , BStBl I 1994, 711).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 722
BFH/NV 1995 S. 84 Nr. 11
HAAAA-95357

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