Veräußerungsverlust aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung i. S. des § 17 EStG ist auch insoweit anzuerkennen, als er sich durch eine Kapitalerhöhung ergibt, die dem Zweck dient, die anschließende Veräußerung erst zu ermöglichen
Leitsatz
Nimmt ein Steuerpflichtiger an einer Kapitalerhöhung teil und veräußert er anschließend die gesamte, im Privatvermögen gehaltene wesentliche Beteiligung, ist ein dadurch erhöhter Veräußerungsverlust anzuerkennen, wenn der Steuerpflichtige eine derartige Abwicklungsmaßnahme getroffen hat, um die gesamte wesentliche Beteiligung überhaupt veräußern zu können und um seinen Ruf als Kaufmann zu wahren (Abgrenzung zum , BStBl I 1994, 711).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 722 BFH/NV 1995 S. 84 Nr. 11 HAAAA-95357
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