Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes oder einer Außenanlage rechnen auch die notwendigen Kosten für das Freimachen des Baugeländes von Buschwerk und Bäumen
Leitsatz
Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes oder einer Außenanlage rechnen neben den Aufwendungen für die beim Bau anfallenden üblichen Erdarbeiten auch die Kosten für das Freimachen des Baugeländes von Buschwerk und Bäumen, soweit dies für die Herstellung des Gebäudes und der Außenanlage erforderlich ist (Anschluß an , BFHE 174, 136, BStBl II 1994, 512).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 71 BFH/NV 1995 S. 11 Nr. 2 PAAAA-95350
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