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BFH Urteil v. - VI R 52/94 BStBl 1995 II S. 555

Gesetze: EStG § 38 Abs. 3EStG § 41a Abs. 1EStG § 42d Abs. 1AO 1977 § 164 Abs. 2 und Abs. 3AO 1977 § 173 Abs. 2AO 1977 § 361 Abs. 2

Änderungssperre für Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers nach vorbehaltloser Aufhebung des Nachprüfungsvorbehalts für die Lohnsteuer-Anmeldungen

Leitsatz

Hebt die Finanzbehörde im Anschluß an eine Lohnsteuer-Außenprüfung den Vorbehalt der Nachprüfung für die Lohnsteuer-Anmeldungen des Prüfungszeitraums ohne jede Einschränkung oder Bedingung auf, so kann sie aufgrund der Änderungssperre des § 173 Abs. 2 AO 1977 den Arbeitgeber für Lohnsteuer, die im Prüfungszeitraum entstanden ist, selbst dann nicht mehr als Haftungsschuldner in Anspruch nehmen, wenn sie im Prüfungsbericht auf die Möglichkeit einer späteren Inanspruchnahme für den Fall hingewiesen hat, daß die Lohnsteuer nicht von den Arbeitnehmern gezahlt wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 555
BFH/NV 1995 S. 57 Nr. 8
RAAAA-95290

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