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BFH Urteil v. - XI R 69/93 BStBl 1995 II S. 521

Gesetze: UStG DDR 1990 § 24 Abs. 2 Satz 3UStG 1980 § 24 Abs. 2 Satz 3

Anwendung der Durchschnittsätze nach § 24 UStG DDR 1990 auf land- und forstwirtschaftliche Personengesellschaften im 2. Halbjahr 1990

Leitsatz

Personengesellschaften, die im Beitrittsgebiet eine Land- und Forstwirtschaft betreiben, unterfallen im 2. Halbjahr 1990 der Umsatzbesteuerung nach Durchschnittsätzen nach Maßgabe des § 24 UStG DDR 1990. Der Umsatzbesteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des Gesetzes unterfallen sie nur dann, wenn sie einen Gewerbebetrieb unterhalten (§ 24 Abs. 2 Satz 3 UStG DDR 1990).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 521
BFH/NV 1995 S. 69 Nr. 9
NAAAA-95274

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