Leistungsaustausch bei Gewährung einer Werbeprämie für die Vermittlung eines Neuabonnenten
Leitsatz
Die Gewährung einer Werbeprämie für die Vermittlung eines Neuabonnenten begründet regelmäßig einen umsatzsteuerlichen Leistungsaustausch, wenn die Werbung nicht im eigenen wirtschaftlichen Interesse des Empfängers am Erfolg der Werbemaßnahme steht (Anschluß an das , BFHE 70, 264, BStBl III 1960, 97). Das Entgelt bemißt sich nach dem erzielten Belieferungsvorteil.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 518 BFH/NV 1995 S. 69 Nr. 9 TAAAA-95272
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