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BFH Urteil v. - XI R 70/93 BStBl 1995 II S. 515

Gesetze: UStG 1980 § 4 Nr. 1UStG 1980 § 6 Abs. 1 Nr. 2UStG 1980 § 6 Abs. 4UStDV 1980 §§ 8, 13, 15

Eine Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 UStG 1980 liegt nur vor, wenn feststeht, daß der Abnehmer tatsächlich ein außengebietlicher Abnehmer ist

Leitsatz

Über die beleg- und buchmäßigen Nachweise des § 8 Abs. 1, § 15 UStDV 1980 und des § 13 Abs. 1 UStDV 1980 hinaus ist die Ausfuhr nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 UStG 1980 nur befreit, wenn feststeht, daß der Abnehmer ein außengebietlicher Abnehmer ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 515
BFH/NV 1995 S. 54 Nr. 7
JAAAA-95271

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