IFRS-Kommentar
22. Aufl. 2024
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§ 5 Anhang
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 1 und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Einen Überblick über die Rechtsentwicklung enthalten Rz 84 ff.
Ergänzende Hinweise betreffen die Rolle klimabezogener Angaben im Anhang (Rz 69).
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt, Begriffe
1.1 IAS 1: der Anhang als fünfter (sechster) Abschlussbestandteil
1IAS 1.10 bestimmt, dass der vollständige IFRS-Abschluss folgende Bestandteile enthalten muss:
vier (ggf. fünf) Rechenwerke (Bilanz, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Gesamtergebnisrechnung sowie – falls nicht in die Gesamtergebnisrechnung integriert – GuV) – die sog. primary statements;
einen Anhang bzw. Anhangangaben (notes and disclosures) als sog. secondary statement.
2 Das deutsche Bilanzrecht kennt in Ergänzung seiner Rechenwerke (rechtsformabhängig) einen Anhang (und einen Lagebericht). Das IFRS-Regelwerk schreibt (rechtsformunabhängig) die Ergänzung um notes and disclosures vor. Der erste Begriff verdeutlicht eher die Technik der Verbindung von Rechenwerk und Anhang, der zweite Begriff gibt eher die Funktion des Anha...