IFRS-Kommentar
22. Aufl. 2024
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§ 28a Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IFRS 9, IAS 39 (insoweit wahlweise Fortführung der Vorgaben bis zum Abschluss des Projekts zum macro hedge accounting zulässig ist; siehe Rz 122 ff.), IAS 32 und IFRS 7. Sie berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden.
Ergänzende Ausführungen betreffen virtuelle und physische Energielieferverträge (vPPA und oPPA) einschl. Praxis-Beispiel (Rz 33 f.).
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Begriffe
1 Zur Absicherung finanzieller Risiken können Unternehmen die Risiken eines Grundgeschäfts durch Abschluss eines gegenläufigen Sicherungsgeschäfts minimieren (hedgen). Aus ökonomischer Sicht zählt nur das Gesamtergebnis aus Grund- und Sicherungsgeschäft. Das hedging ist effektiv und erfolgreich, wenn dieses Gesamtergebnis weitgehend immun gegen die Änderung der Risikovariablen ist. Aus bilanzieller Perspektive kann nicht ohne Weiteres auf das Gesamtergebnis abgestellt werden. Ein solches Vorgehen könnte nicht nur dem Einzelbewertungsprinzip widersprechen, sondern außerdem gegen das Stichtagsprinzip verstoßen, wenn etwa das Sicherungsgeschäft bereits jetzt bilanzw...