IFRS-Kommentar
22. Aufl. 2024
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§ 26 Steuern vom Einkommen
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 12 und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Einen Überblick über ältere Fassungen sowie über diskutierte oder schon als Änderungsentwurf vorgelegte künftige Regelungen enthalten Rz 269 ff.
Eine Ergänzung betrifft die Qualifizierung von infolge der Energiekrise erhobenen Erlösabschöpfungen und Übergewinnsteuern (Rz 9). Neu berücksichtigt ist zudem das Amendment zu IAS 12 vom Mai 2023 hinsichtlich des internationalen Übereinkommens über Mindeststeuersätze und fairere Aufteilung der Steuern auf die Tätigkeitsstaaten multinationaler Konzerne. Das Amendment sieht eine Ausnahme von der Anwendung von IAS 12 für Latenzen auf sog. pillar-2-taxes vor (Rz 114).
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt, Begriffe
1.1 Tatsächliche und latente Steuern
1 IAS 12 befasst sich nach seiner Zielsetzung mit der buchmäßigen Behandlung der Steuern (in deutscher Terminologie) vom Einkommen und Ertrag (kurz Ertragsteuern, income taxes). Substanz- und Verbrauchsteuern sind nicht Gegenstand von IAS 12 und daher auch getrennt von diesen zu erfassen (zum Ausweis in der Ergebnisrechnung → § 2 Rz 66). In Deutschland umfasst...