IFRS-Kommentar
22. Aufl. 2024
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§ 21 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 37 und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Einen Überblick über diskutierte oder als Änderungsentwurf vorgelegte Regelungen und Folgeänderungen enthalten Rz 180 ff.
Berücksichtigt ist die Entscheidung des IFRS IC zur Frage, ob ein Null-Emissions-Versprechen eine Rückstellung nach sich zieht (Rz 68). Die Ausführungen zu Rückbauverpflichtungen wurden erweitert (Rz 70). Neu behandelt wird das Thema, wie der Erwerb von Eventualforderungen (etwa durch Legal-Tech-Unternehmen) zu bilanzieren ist (Rz 118).
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt, Begriffe
1Im Mittelpunkt von IAS 37 stehen unsichere Schulden. Wegen des themenbezogenen Aufbaus der IFRS sind wichtige Teilbereiche der Schulden (liabilities) in anderen Standards geregelt und daher in IAS 37.5 i. V. m. IAS 37.1(c) mit einem scope out belegt. Betroffen sind: