IFRS-Kommentar
22. Aufl. 2024
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§ 11 Außerplanmäßige Abschreibungen, Wertaufholung
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 36 und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Neue Ausführungen betreffen die Berücksichtigung von erwarteten (Steuer-)Gesetzesänderungen (Rz 46) und mit der Gewährung anteilsbasierter Vergütungen verbundenen Ressourcenabflüssen bei Ermittlung des erzielbaren Betrags (Rz 128). Ergänzt wurde die Behandlung einer Gruppe von CGUs mit zugeordnetem goodwill (Rz 184). Die Berücksichtigung von Unsicherheiten etwa als Folge einer Marktkrise wird in Rz 47 und umfangreich erweitert in Rz 243 ff. adressiert.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt, Begriffe
1.1 Regelungsbereich
1 Die IFRS sehen eine außerplanmäßige Abschreibung vor, sofern der Buchwert eines Bilanzierungsobjekts den erzielbaren Betrag überschreitet. Angesprochen von den Vorgaben sind Situationen, die eine Wertberichtigung erfordern, die nicht auf die erwartete (planmäßige) Abnutzung eines Vermögenswerts zurückzuführen ist.
2In einer äußerst umfangreichen Darstellung werden die einschlägigen Regeln zur Bestimmung der erforderlichen Abschreibung auf den erzielbaren Betrag (recoverable amount) – abgehandelt. Schon aufgrund des bloßen Volumens von