Zu den Voraussetzungen der Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche Deutschlands bei Zuzug aus dem Ausland
Leitsatz
1. Der Erwerb der Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche Deutschlands bei einem Zuzug im Jahre 1982 aus der Schweiz beurteilt sich nach dem Kirchengesetz über die Kirchenmitgliedschaft - KMG - (Abl. EKD 1976, 389).
2. Nach § 1 Abs. 1 KMG wird die Mitgliedschaft zu einer Gliedkirche vor allem durch die Taufe als ev. Christ und durch den Wohnsitz bzw. den gewöhnlichen Aufenthalt im Bereich der Gliedkirche begründet.
3. Die Erklärung nach § 9 Abs. 3 KMG ist als eine solche über die Bekenntniszugehörigkeit zu verstehen. Sie setzt nicht den Willen des Erklärenden zum Erwerb der Mitgliedschaft voraus.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 475 BFH/NV 1995 S. 61 Nr. 8 LAAAA-95253
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