Die Beklagte ist Inhaberin des auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents EP 1 969 844 (Streitpatent), das am 8. Dezember 2006 unter Inanspruchnahme der Prioritäten der beiden US-amerikanischen Patentanmeldungen US324156 und US323464 jeweils vom 29. Dezember 2005 angemeldet wurde. Der Veröffentlichungstag der Anmeldung ist der 17. September 2008. Das in der Verfahrenssprache Englisch am 11. November 2009 mit der Veröffentlichungsnummer EP 1 969 844 B1 veröffentlichte Patent mit der deutschen Bezeichnung "Systeme und Verfahren zur Episodenverfolgung in einer interaktiven Medienumgebung" wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter dem Aktenzeichen 60 2006 010 439.1 geführt. Das Streitpatent geht zurück auf die internationale Patentanmeldung PCT/US2006/047012; es umfasst in seiner erteilten Fassung die Patentansprüche 1, 15 und 29 sowie die auf diese jeweils unmittelbar oder mittelbar rückbezogenen Unteransprüche 2 bis 14, 16 bis 28 und 30. Das Patent betrifft interaktive Medienumgebungen und insbesondere interaktive Medienumgebungen, die den Betrachtungsfortschritt eines Benutzers überwachen.
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