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NWB Sanieren Nr. 3 vom Seite 74

Vereinheitlichte Vermögensermittlung durch die Insolvenzverwalter in der EU

Globale Ermittlung der Vermögenswerte des Schuldners

Thorben Schmidt, LL.M.

In der Praxis des Insolvenzverwalters stellt sich das Ermitteln der schuldnerischen Vermögenswerte oftmals als problematisch dar. Den vorliegenden Akten können sich nur bruchstückartige Hinweise auf mögliche Vermögenswerte oder gar keine darauf entnehmen lassen. Auch ist nicht sichergestellt, dass sich ein Schuldner bei der Ermittlung dieser Werte kooperativ zeigt und selbst Zwangsmaßnahmen, wie eine Inhaftierung, müssen nicht zwangsläufig einen unkooperativen Schuldner überzeugen. Eine weitere Hürde, die oftmals zu nehmen ist, ist dann noch der Umstand, dass Werkzeuge, die dem Insolvenzverwalter in einem Land zur Verfügung stehen, nicht auch in anderen Ländern zugänglich sein müssen. Gerade mit Blick auf die immer internationaler werdenden Kapitalströme und den Bedeutungsgewinn von global mobilen Werten (z. B. Kryptowährungen) ist es aber für den verantwortlichen Insolvenzverwalter von Bedeutung, die Vermögenswerte seines Schuldners wirklich global ermitteln zu können. Zwar gibt es schon jetzt einige Werkzeuge, die der Insolvenzverwalter nutzen kann. Aber gerade bei grenzüberschreitenden Sachverhalten innerhalb der EU ergeben sich aufgrund uneinheitlicher Regelungen Probleme. Hier...