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BFH Urteil v. - VII R 20/94 BStBl 1995 II S. 42

Gesetze: BVerfGG § 79 Abs. 2AO 1977 § 251AO 1977 § 259FGO § 41EStG § 32a Abs. 1 Satz 2

Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Grundfreibetrags bedingt keine Vollstreckungssperre nach § 79 Abs. 2 BVerfGG

Leitsatz

Aus der Entscheidung des BVerfG zum Grundfreibetrag (BVerfGE 87, 153, BStBl II 1993, 413) kann, solange die für verfassungswidrig erklärten Regelungen für eine Übergangszeit weiter anwendbar bleiben, kein Vollstreckungsverbot gemäß § 79 Abs. 2 BVerfGG abgeleitet werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 42
BFH/NV 1995 S. 18 Nr. 3
JAAAA-95232

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