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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 14 KR 413/21

Leitsatz

Leitsatz:

Eine durch betrügerische Handlungen einer Pflegekraft verursachte bzw. ermöglichte Zweckverfehlung des Persönlichen Budgets (hier: durch sogenannte Kickback-Zahlungen) kann einen Anspruch auf deliktischen Schadensersatz der Krankenkasse begründen, selbst wenn der Bedarf des Berechtigten in dem vom Persönlichen Budget zugrunde gelegten Umfang bestanden hätte (Anschluss an Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom - L 11 KR 2795/19 B, juris).

Fundstelle(n):
WAAAJ-61421

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