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Gewerbesteuer | Keine Gewährung der erweiterten Kürzung (FG)
Die Veräußerung einer Teilfläche
sowie die damit zusammenhängenden Abbruch- und Erschließungsarbeiten können das
Ausschließlichkeitsgebot bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung für
Grundstücksunternehmen verletzen (; Revision
zugelassen).
Sachverhalt: Die Klägerin, eine GmbH, erwarb im Jahr 2016 ein Gesamtareal unter der Bedingung der Baureifmachung, Erschließung und anschließenden Veräußerung einer bestimmten Teilfläche an die N. GmbH & Co. KG. Auf dem übrigen Areal beabsichtigte die Klägerin Gewerbeimmobilien zu errichten und im Anschluss zu vermieten. Die Klägerin und die Stadt schlossen einen städtebaulichen Vertrag mit Verpflichtungen der Klägerin zu Abbrucharbeiten auf dem Areal, zur Herstellung einer Ersc...