Ablaufhemmung der Feststellungsfrist für die gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften aufgrund des Einspruchs eines Feststellungsbeteiligten, wenn das FA den Feststellungsbescheid noch nicht allen Feststellungsbeteiligten bekanntgegeben hat
Leitsatz
Der Einspruch eines Feststellungsbeteiligten gegen den Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung hemmt den Ablauf der Feststellungsfrist auch dann, wenn das FA den Bescheid bisher nur einem der anderen Feststellungsbeteiligten bekanntgegeben hat.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 39 BFH/NV 1995 S. 9 Nr. 2 AAAAA-95209
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